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21. August 2020
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Änderung Baugesetzgebung
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Baubewilligungs- und Planerlassverfahren wird elektronisch

Baugesuche und Nutzungspläne der Gemeinden sollen künftig in elektronischer Form behandelt werden können. Der Regierungsrat hat die Bestimmungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret entsprechend angepasst und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Im Kanton Bern müssen Baugesuche in zweifacher Ausfertigung in Papierform bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Behandlung von Gesuchen ohne elektronische Unterlagen erweist sich zunehmend als ineffizient, zumal die gleichen Angaben in mehreren amtlichen Formularen wiederholt werden müssen.

Auch die Nutzungspläne der Gemeinden (Zonenplan, Baureglement, Überbauungsordnungen) sind nach geltendem Recht in mindestens sechs Ausfertigungen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung und Genehmigung zuzustellen.

Einfachere und effizientere Verfahren

Die Vorlage schafft die rechtliche Voraussetzung, um die elektronische Eingabe von Baugesuchen verbindlich festzulegen. Baugesuche und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren sowie die Pläne sind künftig in elektronischer Form einzureichen.

Weiter schafft die Revision eine generelle gesetzliche Grundlage für die rechtliche Verbindlichkeit elektronischer Nutzungspläne, Richtpläne und Sachpläne, wobei die Regelung vorerst für die Nutzungspläne der Gemeinden und der Direktion für Inneres und Justiz (Kantonale Überbauungsordnung nach Art.102 BauG) gilt. Die Einführung der elektronischen Nutzungspläne entspricht einem Bedürfnis der Gemeinden sowie der kantonalen Fachstellen. Sie ermöglicht einen einfacheren Zugriff und eine gleichzeitige Behandlung der Nutzungsplangeschäfte.

Die Baugesetzrevision wird in der Wintersession 2020 im Parlament beraten.

Die Unterlagen zur Gesetzgebung sind unter www.be.ch/ebup aufgeschaltet.

Hinweis

Bestehende und geplante Massnahmen für elektronische Baubewilligungs- und Planerlassverfahren:



Baubewilligungsverfahren

Über BE-Login steht mit eBau bereits heute eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche freiwillig benutzt werden kann. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Obschon immer noch Papierunterlagen eingereicht werden müssen und diese rechtlich massgebend sind, ist das Baubewilligungsverfahren mit eBau erheblich vereinfacht und effizienter geworden. Künftig soll die elektronische Eingabe des Baugesuchs vorgeschrieben werden, was einen vollumfänglich elektronischen Verfahrensablauf behördenintern und auch mit Dritten.

Weitere Informationen zum Projekt eBau finden sich auf www.be.ch/projekt-ebau.



Planerlassverfahren

Die Nutzungspläne im Zuständigkeitsbereich der Direktion für Inneres und Justiz (Nutzungspläne der Gemeinden und kantonale Überbauungsordnungen) sollen künftig in elektronischer Form vorgeprüft und genehmigt werden. Das AGR wird dazu die Applikation ePlan einführen. Der Zugriff auf ePlan durch die Gemeinden und die Planungs- oder Geometerbüros erfolgt auch über BE-Login. Die Überführung der bestehenden rechtskräftigen Nutzungspläne auf Papier in die elektronische Form wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen. Dazu ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Vorlage vorgesehen.

Weitere Informationen zum Projekt ePlan finden sich auf www.be.ch/eplan.

Die Massnahmen folgen dem Motto «einfach, aktiv, digital» der Direktion für Inneres und Justiz, wonach Dienstleistungen möglichst anwendungsfreundlich und nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern erbracht werden sollen.

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